Sozialversicherungsträger

Für die Indikationen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates – auch im Rahmen der neuen Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) -, für Stoffwechsel- und Gefäßerkrankungen sowie für Hauterkrankungen bestehen Verträge mit folgenden Sozialversicherungsträgern:

Privatversicherungen

Es besteht die Möglichkeit, eine Kur über Ihre Privatversicherung zu beanspruchen. Mit der Privatversicherung UNIQA besteht ein Vertrag zur Kostenübernahme.

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