Kur Bewilligung und Ablauf

Kur Bewilligung für Kassenpatienten

Bei medizinischer Notwendigkeit bekommen Sie eine Kur bzw. eine Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) – „Kur neu“ bewilligt. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt stellen die medizinische Notwendigkeit fest und füllen mit Ihnen gemeinsam den entsprechenden Kurantrag  aus. Das Formular geht anschließend zur Genehmigung an Ihren Sozialversicherungsträger. Dieser stellt die Kur Bewilligung aus.

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Formular des Kurantrags Ihre Wunschdestination in einem OptimaMed Gesundheitsresort, wie z.B. Gesundheitsresort Weißbriach, anzugeben. Ihr Wunsch wird bei der Zuweisung meist berücksichtigt.

Die Bezahlung Ihres Aufenthalts wird von der Sozialversicherung übernommen, einen verbleibenden Selbstbehalt, der sich nach Ihrem Einkommen richtet, übernehmen Sie selbst.

Sobald die Bewilligung Ihrer Kur bei uns eingelangt ist, kontaktieren wir Sie und vereinbaren mit Ihnen einen Aufenthaltstermin. Bei uns im Haus erhalten Sie nach der Erstuntersuchung mit der Kurärztin/dem Kurarzt Ihren individuell erstellten Therapieplan.

Private Kur

In den OptimaMed Gesundheitsresorts bieten wir auch Privatkuren an. Diese werden zum Beispiel gerne zwischen den von der Sozialversicherung bewilligten und bezahlten Kuraufenthalten absolviert. Für einen privaten Kuraufenhalt wählen Sie eine Gesundheitseinrichtung aus und vereinbaren bei der Buchung Termin und Aufenthaltsdauer individuell. Die Kosten für diese Kur tragen Sie selbst. Informieren Sie sich gerne hier über unsere attraktiven Angebote für die Privatkur.

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